Geschäftsfelder

IHRE RECHTSANWÄLTE FÜR WIRTSCHAFTS-,
HANDELS- UND PRIVATRECHT
SPEZIALISIERTE SOZIETÄT FÜR LEASINGRECHT

In allen Geschäftsgebieten finden Sie bei unseren Anwältinnen und Anwälten eine umfassende und kompetente Betreuung, die auf exzellentem Fachwissen und viel Erfahrung beruht. Dabei können Sie auf einen ganzheitlichen Beratungsansatz vertrauen, der stets alle Aspekte Ihres individuellen Anliegens berücksichtigt.

  • Arbeitsrecht
  • Arbeitsrecht

    Wir vertreten Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Fragen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts bei allen Arbeits- und Landesarbeitsgerichten bis hin zum Bundesarbeitsgericht. Unsere Leistungen umfassen Kündigungsschutz- und andere Feststellungsverfahren, Forderungsklagen oder Beschlussverfahren, angrenzende Rechtsgebiete wie Personalwesen, Betriebsübertragungen und Betriebsauflösungen sowie das Dienstvertragsrecht. Ebenso unterstützen wir Sie in der Gestaltung von Arbeits- und Dienstverträgen sowie in der Aushandlung von Betriebsvereinbarungen und zukunftsorientierten Arbeitszeit- und Vergütungsmodellen.

    Ihre Ansprechpartner:

  • Arzt- und Medizinrecht
  • Arzt- und Medizinrecht

    In diesem Fachbereich beraten wir niedergelassene Ärzte ebenso wie Kliniken jeder Größe. Vor allem Großpraxen und medizinische Versorgungsbetriebe profitieren von unserem umfassenden anwaltlichen Service, der auch Teilgebiete des Arbeits-, Steuer- und Leasingrechts einschließt. Wir stehen Ihnen mit unserer umfassenden Expertise zur Seite: in allen Fragen der Niederlassung, des Praxiskaufs oder -verkaufs und der Praxisbeteiligungen, der Gründung und Erweiterung sowie bei der Auseinandersetzung mit ärztlichen Berufsausübungs- und Organisationsgemeinschaften. Auf Wunsch stellen wir den Kontakt zu kooperierenden Steuerberatern mit der Zusatzqualifikation „Fachberater im Heilberufebereich“ her.

    Ihre Ansprechpartner:

  • Baurecht
  • Baurecht

    Wir beraten und vertreten Sie in allen Fragen des zivilen Baurechtes und des Bauträgerrechtes. Die vertraglichen Beziehungen zwischen Bauherren und Bauunternehmer müssen mit großer Sorgfalt geregelt werden, ob hinsichtlich Werklohn, Mängeln, Zurückbehaltungsrechten oder der Geltendmachung bzw. Abwehr von Schadenersatzansprüchen. Hier unterstützen wir Sie, indem wir Ihre Verträge verantwortungsvoll anfertigen und prüfen sowie außergerichtliche Verhandlungen bzw. gerichtliche Verfahren führen.

    Ihre Ansprechpartner:

  • Ehe- und Familienrecht
  • Ehe- und Familienrecht

    Auf diesem Gebiet beraten wir unsere Mandanten mit dem größtmöglichen Einfühlungsvermögen und angemessener Weitsicht. Dabei konzentrieren wir uns schwerpunktmäßig auf die Ausarbeitung von Eheverträgen sowie Scheidungsfolgenvereinbarungen und können hier auf Kontakte zu unterschiedlichen Notaren in der Metropolregion zurückgreifen, was den Abschluss von Verträgen in der Regel zeitlich beschleunigt. Sollte es erforderlich sein, vertreten wir Sie auch kompetent im Rahmen von familiengerichtlichen Verfahren.

    Ihre Ansprechpartner:

  • Erbrecht
  • Erbrecht

    Das Rechtsgebiet des Erbrechts beinhaltet erfahrungsgemäß ein hohes Konfliktpotential, nicht erst nach dem Tod des Erblassers, sondern häufig schon zu Lebzeiten. Geht es darum, eine letztwillige Verfügung zu erfüllen, kann der Ersteller des Testaments nicht mehr befragt werden und man muss sich in Auslegungsfragen an die Erben bzw. das Umfeld des Erblassers halten. Unklare Formulierungen in Testamenten begünstigen in so einer Situation oft langjährige Familienstreitigkeiten.

    Sind Sie in so einer Situation, stehen wir Ihnen bei der außergerichtlichen sowie gerichtlichen Auseinandersetzung von Nachlassstreitigkeiten zur Seite, führen Testamentsanfechtungen durch oder übernehmen ggf. die Rolle des Testamentsvollstreckers.

    Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch bei der Erstellung von Einzeltestamenten, Ehegattentestamenten oder finden eine geeignete Regelung für nichteheliche Lebensgemeinschaften. Auch bei der Erstellung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen können Sie sich vertrauensvoll an uns wenden.

    Ihre Ansprechpartner:

  • Unternehmens-
    nachfolge
  • Unternehmensnachfolge

    Für eine große Zahl an mittelständischen Unternehmen steht in den kommenden Jahren die Regelung der Unternehmensnachfolge an. Zu den großen Herausforderungen hierbei gehört – neben der Suche eines geeigneten Nachfolgers und der Sicherung des eigenen Lebenswerkes – vor allem auch die optimale rechtliche und steuerliche Umsetzung. Dabei gilt es, für den übertragenden und/oder den übernehmenden Teil die Handlungsfähigkeit des Unternehmens zu sichern und bestmögliche wirtschaftliche Rahmenbedingungen zu schaffen.

    Als Berater unterstützen wir Sie bei der komplexen Aufgabe, die Übergabefähigkeit des Unternehmens herzustellen. Hierbei stellen wir bei Bedarf den Kontakt zu erfahrenen Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern her, erstellen mit Ihnen ggf. einen „Notfallplan“ und unterstützen Sie bei der Suche bzw. Auswahl des geeigneten Nachfolgers. Des Weiteren ermitteln wir gemeinsam mit Ihnen die für Sie passende Vorgehensweise bei den verschiedenen möglichen Übertragungswegen. Insbesondere bei der Übertragung von Familienunternehmen können Sie sich bei uns auch auf das nötige Einfühlungsvermögen verlassen: Bei der Lösungsfindung ist es uns ein besonderes Anliegen, auch Ihre persönlichen Belange und familiären Rahmenbedingungen zu berücksichtigen.

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  • WEG- und Mietrecht
  • WEG- und Mietrecht

    Wir vertreten unsere Mandanten auf dem Gebiet des Wohnungseigentumsrechts von der Beratung bei der Schaffung von Wohnungseigentum bis zur Betreuung von Eigentümern und Verwaltern von Wohnungseigentümergemeinschaften. In Fragen des Gewerbe- und Wohnraum-Mietrechts erstreckt sich unsere Unterstützung über alle Phasen eines Mietverhältnisses, wie etwa die Durchsetzung von Ansprüchen aus dem Mietverhältnis, die Gestaltung und der Abschluss von Mietverträgen, die Vorbereitung, Durchführung und Durchsetzung von Mieterhöhungen sowie die Beendigung und Kündigung des Mietverhältnisses.

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